Baier informiert
- Baier informiert
Wir möchten, dass Sie immer gut informiert sind. So stehen wir Ihnen für Ihre Fragen immer gerne telefonisch oder auch persönlich zur Verfügung.
Allgemeine Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage und natürlich auch in schriftlicher Form wie z.B. in div. Magazinen oder unserem „Baier informiert“-Flyer.
Hier auch ein paar Antworten auf Fragen, die uns immer wieder gestellt wurden:
Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Die Grundstücksentwässerungsanlage besteht in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal. Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen.
Der Anschlusskanal ist der Kanal zwischen der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im bzw. am Haus oder Revisionsöffnung im Keller) auf dem Grundstück und dem städtischen Abwasserkanal.
Die Hausanschlussleitung wird in vielen Städten und Gemeinden der privaten Entwässerungsanlage zugerechnet, obwohl sie zum Teil im öffentlichen Bereich von Gehweg bzw. Straße liegt. In diesen Fällen ist der Grundstückseigentümer nicht nur verantwortlich für die Grundleitungen auf seinem Grundstück, sondern auch für die Dichtheit der Hausanschlussleitung.
Folgerichtig sind Kosten für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der privaten Hausanschlussleitung vom Grundstückseigentümer zu übernehmen. Die jeweils geltenden Regelungen hierzu sind in der Abwassersatzung der Stadt festgelegt.